Welche Entfernungsmesser sind für Turniere zugelassen? Wir klären auf.

Seit 2012 ist die Verwendung von Entfernungsmessern in Wettspielen zugelassen. Die Hinweise zur Nutzung von Entfernungsmessgeräten werden ständig aktualisiert, da sich auch die Geräte ändern. Golfer dürfen während der Runden bei offiziellen DGV-Mannschafts- und Einzelmeisterschaften Entfernungen mit Hilf eines Golflasers oder GPS-Uhr messen. Allerdings dürfen nur Instrumente verwendet werden, die ausschließlich Distanzen messen und keine weiteren spielbeeinflussenden Funktionen bieten.

Offizielle DGV-Wettspiele

Die Regel 14-3 legt fest, welche Geräte erlaubt und welche verboten sind. Demnach kann durch eine Platzregel die Nutzung von Geräten gestattet werden, die ausschließlich die Entfernung messen oder abschätzen. Instrumente, die zusätzliche Umstände berechnen können, wie beispielsweise Steigungen, Windgeschwindigkeiten oder Temperatur, sind in Wettspielen generell nicht zulässig. Ein Verstoß zieht eine Disqualifikation nach sich, ohne dass es darauf ankommt, ob der Spieler von der zusätzlichen Funktion auch tatsächlich Gebrauch gemacht hat.

Normale Club-Turniere

Oben genannte DGV-Regel gilt nur für die eigenen Wettspiele und damit im leistungssportlichen Bereich der DGV-Wettspiele. Unberührt davon bleiben die im Ermessen jeder Golfanlage liegenden, eigenständigen Entscheidungen für den dortigen Spielbetrieb. Denn gerade auf den Golfanlagen stehen überwiegend breitensportliche Aspekte im Vordergrund, die eine andere Entscheidungsgrundlage ergeben können.

Im Allgemeinen haben sich die Veranstalter jedoch an die Erlaubnis durch den DGV angepasst und gestatten Entfernungsmesser bei ihren vorgabewirksamen Turnieren. Einen Hinweis, dass Entfernungsmessgeräte generell bei Turnieren zugelassen sind, findet man meist in den Platzregeln. Diese Information sollte unbedingt im Vorfeld abgeklärt werden, um Strafschläge oder eine Disqualifikation zu vermeiden.

Fazit: Die gültigen Platzregeln sind ausschlaggebend! Befragen Sie dazu die Turnierleitung.